Häufige Fragen

Wie sieht die Zusammenarbeit mit dem Zahnarzt/der Zahnärztin aus?
Wir informieren Ihren Zahnarzt/Ihre Zahnärztin regelmäßig über:

den ersten Besuch Ihres Kindes
den Zeitpunkt des Behandlungsbeginns
die festgestellte Diagnose
den Abschluss der Behandlung

Weiterhin bitten wir im Falle zahnärztlichen Behandlungsbedarfs – z. B. Milchzahnfüllungen – Ihren Zahnarzt um Durchführung dieser Maßnahmen. Während der kieferorthopädischen Behandlung kontrolliert auch Ihr Zahnarzt Ihre Zähne auf Karies. Ebenso bleiben eventuelle Zahnfleischbehandlungen in den Händen des Zahnarztes Ihres Vertrauens. Das kieferorthopädische Behandlungskonzept wird immer dann mit Ihrem Zahnarzt abgesprochen, wenn verschiedene Behandlungswege und –ziele denkbar sind, zum Beispiel, weil die kieferorthopädische Behandlung einer geplanten Zahnersatzbehandlung vorausgeht.

Wie sieht die Behandlungsphilosophie aus?
Wir behandeln alle Patienten so wie nahe Angehörige:

Das bedeutet vor allen Dingen die Auswahl und ausführliche Erläuterung des von uns favorisierten Behandlungszieles, die Gegenüberstellung mit alternativen Behandlungskonzepten, die Beantwortung aller Fragen von Patient und Eltern, die Auswahl der Behandlungsmittel. Selbstverständlich können die Angehörigen ihre Kinder in die Behandlungsräume begleiten. Das Anpreisen angeblich überlegener Behandlungssysteme, deren Vorteil wissenschaftlich nicht erwiesen ist, ist uns fremd.

Privat- und Kassenpatienten bieten wir die gleichen Behandlungen an.

Wann soll ein Kind zum Kieferorthopäden?

Die Wahl des richtigen Zeitpunktes für den Beginn der kieferorthopädischen Behandlung ist eine wesentliche Entscheidung für den Behandlungserfolg, weil Ihr Kind eine möglichst zügige Behandlung mit sichtbarem, motivierendem Behandlungsfortschritt, optimierter Geräteauswahl und vertretbarer Belastung erfahren soll.

Frühester Termin:

Eine zu frühe Einbindung eines Fachzahnarztes für Kieferorthopädie in die Beobachtung der Gebissentwicklung Ihres Kindes gibt es nicht. Sie können daher gerne die Praxis schon dann aufsuchen, wenn Sie Gebisszustände wahrnehmen, die Ihnen nicht wünschenswert erscheinen. Sollte das Kind für eine Behandlung noch zu jung sein, wird ihm und Ihnen erklärt, welchen Vorteil ein späterer Behandlungsbeginn hat und welches Stadium der Entwicklung Ihres Kindes und seiner Zähne abgewartet werden sollte.

Spätester Termin:

Wegen des unterschiedlichen Wachstums von Jungen und Mädchen sollte der erste Termin beim Kieferorthopäden spätestens sein:

Bei Mädchen: mit 9 ½ Jahren,
Bei Jungen: mit 10 ½ Jahren.

So bleibt genügend Zeit für die vorbereitenden Maßnahmen einer kieferorthopädischen Behandlung und für die sanfte Herangehensweise an die Behandlung mit Gewöhnung an die Behandlungsgeräte.

Das heißt, dass durchaus noch Milchzähne vorhanden sein können, wenn die Behandlung beginnt. Das gelegentlich geäußerte Abwarten auf den Verlust der Milchzähne trifft auf die wenigsten Behandlungen zu, weil dieses Stadium meist mit 12 ½ Jahren erreicht wird, wenn zumindest Mädchen ihren Wachstumsschub weitgehend hinter sich haben.

Natürlich sind – wie in jedem Lebensalter – kieferorthopädische Behandlungen auch nach diesem Zeitpunkt möglich und sinnvoll. Wir legen Ihnen aber diese Zeitpunkte nahe, um das Optimum für Sie und Ihr Kind zu ermöglichen, indem unnötig aufwändige Behandlungen vermieden werden und die Unterstützung Ihrer Krankenversicherung sichergestellt wird.

Wann sollten Erwachsene zum Kieferorthopäden?

Auch hier gilt: Sobald Behandlungsbedarf – für Sie oder Ihren Zahnarzt – sichtbar wird.

Ein beratendes Gespräch mit einem Kieferorthopäden sollte spätestens vor Entfernung der Weisheitszähne geführt werden.

Kann man eine zweite Meinung erhalten?

Da wir zwei Behandler sind, besteht für Sie jederzeit die Möglichkeit, die jeweils andere Meinung zu hören. Darüber hinaus sind wir es gewohnt, unsere Behandlungen im Arbeitskreis Orthodontie extern überprüfen zu lassen.

Tut eine kieferorthopädische Behandlung weh?
Herausnehmbare Zahnspangen:

Es kann sein, dass eine herausnehmbare Zahnspange gelegentlich drückt, zum Beispiel dann, wenn sich ein neuer Zahn zeigt. Bei einem kurzfristig angesetzten Extratermin in der Praxis kann dieser Druck beseitigt werden. Tritt dieser Druck außerhalb der Praxiszeiten auf, kann die Klammer vorübergehend bis zum nächsten kurzfristig vereinbarten Behandlungstermin weggelassen werden.

Festsitzende Behandlungssysteme:

Vor dem Einsetzen einer festen Zahnspange wir das Gebiss so vorbereitet, dass das Einsetzen zwar wahrgenommen in der Regel aber nicht als schmerzhaft empfunden wird.

In den ersten Tagen nach dem Einsetzen einer festsitzenden Zahnspange kann es zu Schmerzen beim Abbeißen harter Lebensmittel kommen. Um dies zu vermeiden sollte in den ersten Tagen danach (meist ein bis vier Tage) harte Nahrung kleingeschnitten werden.

Die schrittweise Erhöhung der Genauigkeit des Gebisszustandes erfolgt in Absprache mit den Patienten, so dass einerseits keine vermeidbaren Schmerzen auftreten und andererseits ein zügiger Behandlungsfortschritt erreicht wird.

Kann ich mein Kind in den Behandlungsraum begleiten?

Ja, jederzeit.